AGB Reise- und Zahlungsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages:

Die Anmeldung muß schriftlich erfolgen mittels des PDF-Formulars "Verbindliche Reiseanmeldung", das auf unserer Webseite hinterlegt ist. Der Anmelder kann mittels des Buttons "Löschen" das Anmeldeformular jederzeit auf Null zurücksetzen. Eingabefehler oder -irrtümer sind damit gelöscht.
Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der ausführlichen Reisebeschreibung sowie der detaillierten Leistungsbeschreibung und der "Wichtigen Infos" als vorvertragliche Informationen für die jeweilige Reise auf unserer Webseite im Internet sowie unserer AGB. Mit Klick auf den Button "jetzt kostenpflichtig buchen" wird die Anmeldung an uns gesendet. Wir bestätigen umgehend den Eingang der Reiseanmeldung per Mail.
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde MERKUR-REISEN den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Ein Anspruch auf das Zustandekommens eines Reisevertrags ergibt sich daraus für den Kunden nicht. Der Reisevertrag gilt erst nach der Rückbestätigung durch MERKUR-REISEN für beide Seiten als verbindlich abgeschlossen.

1.1 Weicht der Inhalt der Rückbestätigung von Merkur-Reisen vom Inhalt der Buchung ab (z.B. Termin und/oder Preis), so liegt ein neues Angebot von MERKUR-REISEN vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots nur dann zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
Die Übersendung der Rechnung und Sicherungsschein(e) erfolgt anschließend.

1.2 Personenbezogene Daten:
Personenbezogene Daten, die Sie uns über das Kontaktformular schicken zur Beantwortung einer Anfrage, werden von uns nicht gespeichert.
Für die Bearbeitung des Buchungsauftrags müssen wir folgende, personenbezogene Daten erheben:
Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Pass-Nummer und Gültigkeit des Passes.
Für die Einreise in einige Länder ist es zusätzlich erforderlich, eine Kopie (Scan) der Bildseite des Passes einzureichen.
Von den o.g. Daten speichern wir nur Vorname, Name und Anschrift für Rechnungserstellung und Unterlagenversand. Die übrigen Daten werden nicht gespeichert. Alle Daten werden nach Ende der Reise und Ablauf der gesetzlichen Verwahrfristen vernichtet.
Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich nur dazu, Ihnen die gebuchte Leistung zur Verfügung zu stellen.
Jede andere Verwendung Ihrer Daten, wie z.B. für Werbezwecke, ist ausgeschlossen.
Mit der Reiseanmeldung erklärt sich der Reisende mit der Erhebung dieser Daten einverstanden.


2. Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung für die jeweilige Reise auf unserer Webseite im Internet sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem Reiseangebot bzw. der Reisebestätigung. Die gemachten Angaben sind für MERKUR-REISEN bindend. MERKUR-REISEN behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Kunde vor Abschluss des Reisevertrages selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, müssen durch MERKUR-REISEN schriftlich bestätigt werden. Dritte sind nicht befugt, ohne ausdrückliche Zustimmung von MERKUR-REISEN abweichende Zusicherungen zu geben.

3. Zahlung des Reisepreises:
Nach Abschluß des Reisevertrages ist mit der Rechnungsstellung und Zusendung des Reisepeis-Sicherungsscheins eine Anzahlung fällig und zwar in Höhe von 20% des Rechnungsbetrags (Schiffsreisen mind. EUR 300 pro Person). Der Restbetrag muß - ohne weitere Aufforderung - spätestens am 35. Tag (Australien-Ozeanien-, Mittel- u. Südamerika- u. Asienreisen 45. Tag) vor Reisebeginn bei MERKUR-REISEN eingegangen sein.
Bitte überweisen Sie alle Zahlungen ausschließlich direkt auf unser Konto:
Merkur-Reisen GmbH, Deutsche Bank Köln, IBAN: DE39 3707 0024 0350 0337 00, BIC: DEUTDEDBKOE
3.1 Leistet der Kunde Anzahlung und / oder Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist MERKUR-REISEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von MERKUR-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in unserer Änderungsmitteilung ausdrücklich hin.

4.2 MERKUR-REISEN behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Energiekosten beim Transport (z.B. Kerosin), Steuern oder Abgaben (z.B. Flughafensteuern) oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: 
Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. 
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. 
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber uns den Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
Wir sind verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die o.g. Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluß und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für MERKUR-REISEN führt. Hat der Reisenden mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten, wobei wir jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen dürfen. Dabei müssen wir dem Reisenden auf dessen Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5. Änderung auf Verlangen des Reisenden:
  Umbuchung/Ersatzperson:

5.1 Umbuchung
Sollen auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsabschluß von MERKUR-REISEN Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen dafür die gleichen Kosten wie bei einem Reiserücktritt gemäß Ziff. 6. Umbuchung bedeutet in einem solchen Fall Rücktritt von der Reise und ggf. neue Buchung.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet MERKUR-REISEN ein Umbuchungsentgelt je Umbuchung pro Reisenden in Höhe von EUR 40.

5.1.1 Umbuchung Schiffsreisen
bis 90. Tag vor Reisebeginn € 55 ("Aktionsreisen" € 110)
89.-60. Tag € 110                          ("Aktionsreisen" € 210)
ab 59. Tag € 160                           ("Aktionsreisen" € 310)


Dem Reisenden steht der Nachweis für einen wesentlich geringeren bzw. fehlenden Umbuchungsaufwand offen; MERKUR-REISEN kann statt der Pauschalkosten auch den tatsächlichen Umbuchungsaufwand in Rechnung stellen.
Es besteht kein Anspruch des Reisenden auf Durchführung der gewünschten Umbuchung.
5.2  Ersatzperson
Bis 7 Tage vor Reisebeginn hat der Reisende das Recht uns schriftlich mitzuteilen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll. MERKUR-REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn hierfür berechtigte Gründe bestehen, insbesondere wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende MERKUR-REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Gegenüber dem Reisenden bereits erbrachte Vertragsleistungen hat der Dritte sich gegenüber anrechnen zu lassen.

6. Rücktritt des Reisenden:
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Damit verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs berechnet MERKUR-REISEN als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren pro Person in Prozent vom Reisepreis:

(A) Reisen mit Flug oder Zug ab/bis Deutschland, Österreich, Schweiz
sowie Australien- und Neuseelandreisen
bis 91. Tag vor Reisebeginn: 25%
90.-61. Tag: 30%
60.-30. Tag: 35%
29.-15. Tag: 50% 
14.-11. Tag: 80% 
10.-7. Tag:   85% 
6.-3. Tag:     90% 
2.-1. Tag:    95%
Abreisetag: 100%

(A1) Australienreisen mit Ghan-Zugfahrt
bis 91. Tag vor Reisebeginn: 25%
90.-61. Tag: 30%
60.-41. Tag: 50%
40.-31. Tag: 60%
30.-21. Tag: 80%
20.-3. Tag: 90%
weniger als 3 Tage: 100%

(B) Schiffsreisen
bis 120. Tag vor Reisebeginn: 15%
119.-60. Tag: 25%
59.-30. Tag:   45% 
29.-15. Tag:   65%
14.-3. Tag:     85% 
ab 2. Tag:      95%
Stornogebühr beträgt jedoch mindestens EUR 60 pro Person

(B-1) Schiffsreisen zu Sonderpreisen ("Aktionsreisen")
bis 120. Tag vor Reisebeginn: 25%
119.-60. Tag: 35%
59.-30. Tag: 55%
29.-15. Tag: 75%
14.-3. Tag: 90%
ab 2. Tag: 95%
Stornogebühr beträgt jedoch mindestens EUR 60 pro Person

(B-2) Stornierung einer Person in Zwei- oder Mehrbett-Kabine
bis 120. Tag vor Reisebeginn: 45%  ("Aktionsreisen" 55%)
119.-15. Tag: 65%                             ("Aktionsreisen" 75%)
14.-1. Tag: 85%                                 ("Aktionsreisen" 90%)
danach: 95%

(C) Mittel- u. Südamerikareisen
bis 65. Tag vor Abreise: 
Gruppenreisen 20%
Individualreisen 25%
64.-46. Tag (alle Reisen): 35%
45.-32. Tag: 50%
31.-21. Tag: 60%
20.-11. Tag: 80%
10.-8. Tag:   90%
ab 7. Tag:    95%

(D) Übrige Reisen
bis 65. Tag vor Abreise: 15%
64.-41. Tag: 25% 
40.-30. Tag: 35% 
29.-22. Tag: 45% 
21.-15. Tag: 55% 
14.-11. Tag: 65% 
10.-7. Tag:   80% 
6.-3. Tag:     85% 
ab 2. Tag:    90% 

Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei MERKUR-REISEN, die schriftlich erfolgen sollte. Als Rücktritt gelten auch Fälle, in denen das vorgesehene Verkehrsmittel infolge verspäteter Anreise nicht erreicht wird oder die Reise infolge unvollständiger oder nicht vorhandener Grenzübertritts- oder sonstiger Dokumente nicht angetreten werden kann.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen nachzuweisen, daß die Rücktrittskosten überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale angefallen sind.
Wir behalten uns vor, anstelle der o.g. Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, daß uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von MERKUR-REISEN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was MERKUR-REISEN durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 
Die Rückzahlung des restlichen Reisepreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, so hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht,soweit solche Gründe den Reisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. MERKUR-REISEN wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muß, in der Reisebestätigung angegeben wurde. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung zu informieren. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt absehbar sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden Sie davon unterrichten.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
MERKUR-REISEN kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich ein einem solchen Maß vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Der Reisende muß MERKUR-REISEN informieren, sofern er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich  nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, daß Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und MERKUR-REISEN können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter oder unserer Kontaktstelle unverzüglich anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von MERKUR-REISEN für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, daß diese erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

12. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB hat der Reisende gegenüber MERKUR-REISEN geltend zu machen. Eine Geltendmachung in schriftlicher Form wird empfohlen.

13. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
MERKUR-REISEN informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bzgl. sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so nennen wir die Fluggesellschaft(en), die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft(en) den Flug / die Flüge durchführt, werden wir den Reisenden informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ("Black List") ist auf der Webseite von MERKUR-REISEN hinterlegt oder direkt abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
MERKUR-REISEN informiert den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluß sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Reiserücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, soweit wir den Reisenden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

14.1 Pandemien
In Zeiten von Pandemien dürfen alle Leistungen nur unter genauer Beachtung der jeweils zum Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
Der Reisende erklärt sich einverstanden, hieraus resultierende, angemessene Einschränkungen oder Änderungen von Leistungen zu akzeptieren.
Ferner verpflichtet sich der Reisende, ggf. über einschlägige Krankheitssymptome sofort die Reiseleitung zu informieren.

15. Reiseunterlagen:
MERKUR-REISEN versendet die Reiseunterlagen in der Regel 3-2 Wochen vor Reisebeginn per Mail, teils auch in gedruckter Form (z.B. Reiseführer). Der Versand aller Reisedokumente erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.

16. Abtretungsverbot:
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers an Dritte. Ebenfalls unzulässig ist die gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen.

17. Gerichtsstand:
Soweit der Vertragspartner von MERKUR-REISEN nicht Verbraucher, sondern Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB ist, wird als Gerichtsstand AG Bergheim/LG Köln entsprechend dem Sitz von MERKUR-REISEN vereinbart.
Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU oder der Schweiz sind, wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart und als Gerichtsstand der Sitz von MERKUR-REISEN.
17.1. Streitbeilegung
MERKUR-REISEN nimmt nicht teil an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Reiseveranstalter
MERKUR-REISEN GmbH
Römerstr. 19, 50189 Elsdorf 

Geschäftsführer:
Rüdiger Blaume, Ilona Blaume-Sander

Tel: 02274 - 700 23 25

Amtsgericht Köln HR B 28354

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