1. Abschluss des Reisevertrages:
Die Anmeldung muß schriftlich erfolgen mittels des PDF-Formulars "Verbindliche
Reiseanmeldung", das auf unserer Webseite hinterlegt ist. Der Anmelder kann mittels des Buttons "Löschen" das Anmeldeformular jederzeit auf Null zurücksetzen. Eingabefehler oder -irrtümer sind damit gelöscht.
Die Anmeldung
erfolgt auf der Grundlage der ausführlichen Reisebeschreibung sowie der detaillierten Leistungsbeschreibung
und der "Wichtigen Infos" als vorvertragliche Informationen für die jeweilige Reise auf unserer
Webseite im Internet sowie unserer AGB. Mit Klick auf den Button "jetzt
kostenpflichtig buchen" wird die Anmeldung an uns gesendet. Wir bestätigen
umgehend den Eingang der Reiseanmeldung per Mail.
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde MERKUR-REISEN den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Ein Anspruch auf das Zustandekommens eines
Reisevertrags ergibt sich daraus für den Kunden nicht. Der Reisevertrag gilt
erst nach der Rückbestätigung durch MERKUR-REISEN für beide Seiten als
verbindlich abgeschlossen.
1.1 Weicht der Inhalt der Rückbestätigung von Merkur-Reisen vom Inhalt der Buchung
ab (z.B. Termin und/oder Preis), so liegt ein neues Angebot von MERKUR-REISEN vor. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots nur dann zustande, wenn der Kunde die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
Die Übersendung der Rechnung
und Sicherungsschein(e) erfolgt anschließend.
1.2
Personenbezogene Daten:
Personenbezogene Daten, die Sie uns über das Kontaktformular schicken zur
Beantwortung einer Anfrage, werden von uns nicht gespeichert.
Für die Bearbeitung des Buchungsauftrags müssen wir folgende, personenbezogene
Daten erheben:
Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Pass-Nummer und
Gültigkeit des Passes.
Für die Einreise in einige Länder ist es zusätzlich erforderlich, eine Kopie
(Scan) der Bildseite des Passes einzureichen.
Von den o.g. Daten speichern wir nur Vorname, Name und Anschrift für
Rechnungserstellung und Unterlagenversand. Die übrigen Daten werden nicht
gespeichert. Alle Daten werden nach Ende der Reise und Ablauf der gesetzlichen
Verwahrfristen vernichtet.
Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich nur dazu, Ihnen die
gebuchte Leistung zur Verfügung zu stellen.
Jede andere Verwendung Ihrer Daten, wie z.B. für Werbezwecke, ist
ausgeschlossen.
Mit der Reiseanmeldung erklärt sich der Reisende mit der Erhebung dieser Daten
einverstanden.
2.
Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und
Leistungsbeschreibung für die jeweilige Reise auf unserer Webseite im Internet
sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem Reiseangebot bzw. der
Reisebestätigung. Die gemachten Angaben sind für MERKUR-REISEN bindend.
MERKUR-REISEN behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung
der Leistungen zu erklären, über die der Kunde vor Abschluss des Reisevertrages
selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, müssen durch MERKUR-REISEN schriftlich
bestätigt werden. Dritte sind nicht befugt, ohne ausdrückliche Zustimmung von
MERKUR-REISEN abweichende Zusicherungen zu geben.
3.
Zahlung des Reisepreises:
Nach Abschluß des Reisevertrages ist mit der Rechnungsstellung und Zusendung des Reisepeis-Sicherungsscheins eine Anzahlung fällig und zwar in
Höhe von 20% des Rechnungsbetrags (Schiffsreisen mind. EUR 300 pro Person).
Der Restbetrag muß - ohne weitere Aufforderung - spätestens am 35. Tag (Australien-Ozeanien-, Mittel- u.
Südamerika- u. Asienreisen 45. Tag) vor Reisebeginn bei MERKUR-REISEN eingegangen sein.
Bitte überweisen Sie alle Zahlungen ausschließlich direkt auf unser Konto:
Merkur-Reisen GmbH, Deutsche Bank Köln, IBAN: DE39 3707 0024 0350 0337 00, BIC: DEUTDEDBKOE
3.1
Leistet der Kunde Anzahlung und / oder Restzahlung nicht entsprechend der
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist MERKUR-REISEN berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
4.
Leistungs- und Preisänderungen:
4.1 Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von
MERKUR-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist die
Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise
angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns
gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte
Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in unserer Änderungsmitteilung
ausdrücklich hin.
4.2 MERKUR-REISEN
behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Energiekosten beim Transport (z.B. Kerosin), Steuern oder Abgaben (z.B.
Flughafensteuern) oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie
folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluß des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns
verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns
gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende
nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber uns den
Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
Wir sind verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des
Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die o.g. Preise, Abgaben oder
Wechselkurse nach Vertragsschluß und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu
niedrigeren Kosten für MERKUR-REISEN führt. Hat der Reisenden mehr als den
hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten,
wobei wir jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich
entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen dürfen. Dabei müssen wir dem
Reisenden auf dessen Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
entstanden sind.
5.
Änderung auf Verlangen des Reisenden:
Umbuchung/Ersatzperson:
5.1 Umbuchung
Sollen auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsabschluß von MERKUR-REISEN
Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts,
Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen dafür die
gleichen Kosten wie bei einem Reiserücktritt gemäß Ziff. 6. Umbuchung bedeutet
in einem solchen Fall Rücktritt von der Reise und ggf. neue Buchung.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet MERKUR-REISEN ein
Umbuchungsentgelt je Umbuchung pro Reisenden in Höhe von EUR 40.
5.1.1 Umbuchung Schiffsreisen
bis 90. Tag vor Reisebeginn € 55 ("Aktionsreisen" € 110)
89.-60. Tag €
110
("Aktionsreisen" € 210)
ab 59. Tag €
160
("Aktionsreisen" € 310)
Dem Reisenden steht der Nachweis für einen wesentlich geringeren bzw. fehlenden
Umbuchungsaufwand offen; MERKUR-REISEN kann statt der Pauschalkosten auch den
tatsächlichen Umbuchungsaufwand in Rechnung stellen.
Es besteht kein Anspruch des Reisenden auf Durchführung der gewünschten
Umbuchung.
5.2
Ersatzperson
Bis 7 Tage vor Reisebeginn hat der Reisende das Recht uns schriftlich
mitzuteilen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintreten soll. MERKUR-REISEN kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn hierfür berechtigte Gründe bestehen, insbesondere wenn der
Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende MERKUR-REISEN als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
Gegenüber dem Reisenden bereits erbrachte Vertragsleistungen hat der Dritte
sich gegenüber anrechnen zu lassen.
6.
Rücktritt des Reisenden:
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Damit verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir
eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu
vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer
Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs
berechnet MERKUR-REISEN als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
für seine Aufwendungen folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren pro Person in
Prozent vom Reisepreis:
(A) Reisen mit Flug oder Zug ab/bis Deutschland, Österreich, Schweiz
sowie Australien- und Neuseelandreisen
bis 91. Tag vor Reisebeginn: 25%
90.-61. Tag: 30%
60.-30. Tag: 35%
29.-15. Tag: 50%
14.-11. Tag: 80%
10.-7. Tag: 85%
6.-3. Tag: 90%
2.-1. Tag: 95%
Abreisetag: 100%
(A1) Australienreisen mit Ghan-Zugfahrt
bis 91. Tag vor Reisebeginn: 25%
90.-61. Tag: 30%
60.-41. Tag: 50%
40.-31. Tag: 60%
30.-21. Tag: 80%
20.-3. Tag: 90%
weniger als 3 Tage: 100%
(B) Schiffsreisen
bis 120. Tag vor Reisebeginn: 15%
119.-60. Tag: 25%
59.-30. Tag: 45%
29.-15. Tag: 65%
14.-3. Tag: 85%
ab 2. Tag: 95%
Stornogebühr beträgt jedoch mindestens EUR 60 pro Person
(B-1) Schiffsreisen zu Sonderpreisen ("Aktionsreisen")
bis 120. Tag vor Reisebeginn: 25%
119.-60. Tag: 35%
59.-30. Tag: 55%
29.-15. Tag: 75%
14.-3. Tag: 90%
ab 2. Tag: 95%
Stornogebühr beträgt jedoch mindestens EUR 60 pro Person
(B-2) Stornierung einer Person in Zwei- oder Mehrbett-Kabine
bis 120. Tag vor Reisebeginn: 45% ("Aktionsreisen" 55%)
119.-15. Tag:
65%
("Aktionsreisen" 75%)
14.-1. Tag: 85%
("Aktionsreisen"
90%)
danach: 95%
(C) Mittel- u. Südamerikareisen
bis 65. Tag vor Abreise:
Gruppenreisen 20%
Individualreisen 25%
64.-46. Tag (alle Reisen): 35%
45.-32. Tag: 50%
31.-21. Tag: 60%
20.-11. Tag: 80%
10.-8. Tag: 90%
ab 7. Tag: 95%
(D) Übrige Reisen
bis 65. Tag vor Abreise: 15%
64.-41. Tag: 25%
40.-30. Tag: 35%
29.-22. Tag: 45%
21.-15. Tag: 55%
14.-11. Tag: 65%
10.-7. Tag: 80%
6.-3. Tag: 85%
ab 2. Tag: 90%
Maßgeblich
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei MERKUR-REISEN, die schriftlich
erfolgen sollte. Als Rücktritt gelten auch Fälle, in denen das vorgesehene
Verkehrsmittel infolge verspäteter Anreise nicht erreicht wird oder die Reise
infolge unvollständiger oder nicht vorhandener Grenzübertritts- oder sonstiger
Dokumente nicht angetreten werden kann.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen nachzuweisen, daß die Rücktrittskosten
überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale
angefallen sind.
Wir behalten uns vor, anstelle der o.g. Entschädigungspauschalen eine höhere,
individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, daß uns
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. Die Höhe der Entschädigung bestimmt
sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von MERKUR-REISEN ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was MERKUR-REISEN durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben kann.
Die Rückzahlung des restlichen Reisepreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang der Rücktrittserklärung.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer
Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die
dem Reisenden zuzurechnen sind, so hat der Reisende keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht,soweit solche Gründe den
Reisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder
zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. MERKUR-REISEN wird sich bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn auf
die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl
sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisenden vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein
muß, in der Reisebestätigung angegeben wurde. Wir sind verpflichtet, Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung zu
informieren. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt absehbar sein, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden Sie davon
unterrichten.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir innerhalb von
14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den
Reisepreis zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
MERKUR-REISEN kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich
ein einem solchen Maß vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des
Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten
beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen einschließlich der uns von den
Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Der Reisende muß MERKUR-REISEN informieren, sofern er die notwendigen
Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende
verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder ganz zu
vermeiden.
Soweit
wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe
schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Der
Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen
Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden
und vertraglich nicht geschuldet, sind
uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der
mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit
unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der
Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Unser
örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich
ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3
Fristsetzung vor Kündigung
Will
der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie
uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe
notwendig ist.
10.4
Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei
Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a)
Wir weisen darauf hin, daß Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von
Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und MERKUR-REISEN können
die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach
Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter oder unserer Kontaktstelle
unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von MERKUR-REISEN für Schäden, die nicht aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen
Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben
von den Beschränkungen unberührt.
Wir
haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, daß
diese erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt
ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch
unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden
eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-oder Organisationspflichten durch uns
ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche
nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB hat der Reisende gegenüber MERKUR-REISEN
geltend zu machen. Eine Geltendmachung in schriftlicher Form wird empfohlen.
13. Informationspflicht über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
MERKUR-REISEN informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung
zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft(en) bzgl. sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest,
so nennen wir die Fluggesellschaft(en), die wahrscheinlich den Flug / die Flüge
durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft(en) den Flug /
die Flüge durchführt, werden wir den Reisenden informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ("Black List")
ist auf der Webseite von MERKUR-REISEN hinterlegt oder direkt abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm
14.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
MERKUR-REISEN informiert den Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluß sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt.
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl.
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften
ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Reiserücktrittskosten,
gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, soweit wir den Reisenden
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft
verletzt.
14.1 Pandemien
In Zeiten von Pandemien dürfen alle Leistungen nur unter genauer Beachtung der jeweils zum Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
Der Reisende erklärt sich einverstanden, hieraus resultierende, angemessene Einschränkungen oder Änderungen von Leistungen zu akzeptieren.
Ferner verpflichtet sich der Reisende, ggf. über einschlägige Krankheitssymptome sofort die Reiseleitung zu informieren.
15.
Reiseunterlagen:
MERKUR-REISEN versendet die Reiseunterlagen in der Regel 3-2 Wochen vor
Reisebeginn per Mail, teils auch in gedruckter Form (z.B. Reiseführer). Der
Versand aller Reisedokumente erfolgt ausschließlich auf Risiko des
Auftraggebers.
16.
Abtretungsverbot:
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers an
Dritte. Ebenfalls unzulässig ist die gerichtliche Geltendmachung jeglicher
Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen.
17.
Gerichtsstand:
Soweit der Vertragspartner von MERKUR-REISEN nicht Verbraucher, sondern
Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB ist, wird als Gerichtsstand AG
Bergheim/LG Köln entsprechend dem Sitz von MERKUR-REISEN vereinbart.
Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU oder der Schweiz
sind, wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart und als Gerichtsstand der
Sitz von MERKUR-REISEN.
17.1.
Streitbeilegung
MERKUR-REISEN nimmt nicht teil an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle.
Reiseveranstalter
MERKUR-REISEN GmbH
Römerstr. 19, 50189 Elsdorf
Geschäftsführer:
Rüdiger Blaume,
Ilona Blaume-Sander
Tel: 02274 - 700 23 25
Amtsgericht Köln HR B 28354